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  • Heike Bauer

Workation in der Schweiz: Rechtliche Rahmenbedingungen

Workation, die Kombination von Arbeit und Urlaub, ist eine beliebte Möglichkeit, den Arbeitsalltag mit neuen Erfahrungen und Erlebnissen zu verbinden. In der Schweiz ist Workation grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.





Arbeitsort


Der Arbeitsort ist in der Schweiz grundsätzlich frei wählbar. Dies gilt auch für Remote Work, also die Arbeit von zu Hause oder einem anderen Ort außerhalb des Büros. Allerdings ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt.


Sozialversicherungen


Bei grenzüberschreitender Workation gilt das Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungen des Landes gelten, in dem die Arbeit tatsächlich ausgeführt wird.


Für Grenzgänger aus dem EU/EFTA-Raum, die in der Schweiz arbeiten, gibt es seit dem 1. Juli 2023 neue Regelungen. Sie dürfen bis zu 49,9 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice in einem EU/EFTA-Staat ausüben, ohne ihren Grenzgänger-Status zu verlieren.


Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die in der Schweiz arbeiten, müssen eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung beantragen. Diese wird in der Regel nur erteilt, wenn der Arbeitnehmer in der Schweiz einen Arbeitsplatz hat.


Steuerliche Behandlung


Die steuerliche Behandlung von Workation hängt vom Wohnsitz des Arbeitnehmers ab. Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Schweizer Steuerpflicht, unabhängig davon, wo sie arbeiten. Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland unterliegen der Steuerpflicht des jeweiligen Landes.


Sonstige Regelungen


Bei Workation sind auch einige andere rechtliche Regelungen zu beachten, z. B.:


Datenschutz: Bei Workation ist es wichtig, dass die personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Dies gilt sowohl für Daten, die im Unternehmen gespeichert sind, als auch für Daten, die während der Arbeitation verarbeitet werden.

Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die Beschäftigten über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert sind und diese einhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Beschäftigten nur Zugriff auf die Daten haben, die sie für ihre Arbeit benötigen, und dass diese Daten sicher verschlüsselt sind.


Urheberrecht: Bei der Arbeit während einer Workation können Arbeitnehmer auch urheberrechtlich geschützte Werke erstellen, z. B. Texte, Fotos oder Videos. In diesem Fall ist es wichtig, dass die Arbeitnehmer die Urheberrechte an diesen Werken kennen und beachten.

Arbeitgeber sollten daher ihren Beschäftigten die grundlegenden Regelungen des Urheberrechts vermitteln. Dazu gehört beispielsweise, dass Arbeitnehmer nur Werke verwenden dürfen, an denen sie die Urheberrechte besitzen oder für die sie eine Lizenz besitzen.


Arbeitszeitgesetz: In der Schweiz ist die Arbeitszeit gesetzlich geregelt. Die maximale Arbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer dürfen in der Regel nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten.

Bei der Workation sollten Arbeitnehmer daher darauf achten, die Arbeitszeitgesetze einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten erfassen und dass sie sich ausreichend Ruhepausen gönnen.


Unfallversicherung: In der Schweiz sind Arbeitnehmer grundsätzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten.

Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass ihre Beschäftigten im Ausland über eine Unfallversicherung verfügen. Dazu können sie eine internationale Unfallversicherung abschließen.


Zusätzliche Regelungen

Neben den oben genannten Regelungen gibt es noch einige weitere rechtliche Aspekte, die bei Workation zu beachten sind, z. B.:

  • Reiseversicherung: Arbeitnehmer sollten eine Reiseversicherung abschließen, die im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransport übernimmt.

  • Steuerliche Behandlung: Die steuerliche Behandlung von Workation hängt vom Wohnsitz des Arbeitnehmers ab. Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz unterliegen der Schweizer Steuerpflicht, unabhängig davon, wo sie arbeiten. Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland unterliegen der Steuerpflicht des jeweiligen Landes.

  • Arbeitsrecht: In einigen Ländern gelten andere Arbeitsrechte als in der Schweiz. Arbeitnehmer sollten sich daher vor der Entscheidung für eine Workation über die geltenden Arbeitsrechte im Zielland informieren.

Arbeitnehmer sollten sich daher vor der Entscheidung für eine Workation über die rechtlichen Voraussetzungen informieren


Tipps für eine erfolgreiche Workation


Wer eine Workation plant, sollte sich folgende Tipps zu Herzen nehmen:


Planung: Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, ob und wie Sie Workation durchführen können.


Arbeitsorganisation: Sorgen Sie für eine gute Arbeitsorganisation, damit Sie auch im Urlaub produktiv arbeiten können.


Kommunikation: Bleiben Sie mit Ihrem Team in Kontakt und informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitszeiten.


Balance: Achten Sie auf ein gutes Work-Life-Blending und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Erholung.


Mit einer guten Planung und Organisation kann Workation eine tolle Möglichkeit sein, den Arbeitsalltag zu bereichern und neue Erfahrungen zu sammeln.


Führen Sie ein Hotel oder möchten Sie sich mit einer Immobilie als Workation-Place etablieren?

Dann fragen Sie umgehend nach einer Beratung.

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